Zutrittskontrolle

Zutrittskontrolle im proRZ-Wissenlexikon.

Von Zutrittskontrolle spricht man, wenn der Zutritt zu sensiblen IT-Bereichen abgesichert ist, bzw. nur jemand Zutritt bekommt, der identifizier- und/oder verifizierbar ist. Neben schlüssellosen Transponderverfahren kommen zunehmend biometrische Verfahren zum Einsatz. Hier unterscheidet man zwischen Fingerprint Irisscan und biometrischer Gesichtsfelderkennung. In vielen Fällen können die schlüssellosen Zutrittskontrollverfahren auch in Kombination mit einem Zeiterfassungssystem genutzt werden.