HOAI-Planung

HOAI-Planung im proRZ-Wissenlexikon.

Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig. Die Verbindlichkeit der HOAI ergibt sich aus dem Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen. Letztendlich hat die HOAI damit annähernd Gesetzescharakter mit der Folge, dass die festgelegten Honorare eingeklagt werden können. Die HOAI gilt lediglich dann nicht, wenn Planungsleistungen z. B. durch Generalunternehmer im Zuge einer umfassenden Bauleistung erbracht werden. proRZ erbringt General- oder Fachplanungsleistungen
auf Basis der HOAI oder entsprechender Sondervereinbarungen. Das Spektrum beinhaltet sämtliche Gewerke der Bauausführung einschließlich

Infrastruktur in Rechenzentren oder innerhalb von Verwaltungs-, Produktions- und/oder Bürogebäuden.

Zum proRZ-Leistungsspektrum gehören nicht nur die Bauüberwachung, sondern auch gewerkeübergreifende durchzuführende Tests bezüglich Last, Leistung und Funktion während der Umsetzung und Realisierung der baulichen + technischen Infrastruktur eines Rechenzentrums.

Weiterhin auch die kompletten Leistungen hinsichtlich

und die Durchführung der Abnahmen für