Brandabschnitte
Brandabschnitte spielen hinsichtlich des Brandschutzes von Rechenzentren eine nicht zu unterschätzende Rolle. Die an Brandwände bzw. an die Größe der Brandabschnitte von Rechenzentren gestellten Anforderungen sollten über die in einschlägigen Normen, wie z. B. den Landesbauordnungen bzw. der DIN 4102 "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen", gestellten Forderungen hinaus gehen.
Schutzziele für Brandwand bzw. Brandabschnitt
Schutzziel für die Brandwand bzw. den Brandabschnitt sollte nicht nur der Personen- und Gebäudeschutz, sondern auch der Schutz des Inventars und dessen Verfügbarkeit sein. Somit ist nicht nur die Brandausbreitung durch Flammenwirkung und heiße Rauchgase, sondern auch Wärmestrahlung und Ausbreitung von kaltem Rauch zu verhindern.
Die nach DIN 4102 noch zulässige Wärmestrahlung kann für die Gebäudeeinrichtung, insbesondere im wärmeempfindlichen IT-Bereich, bereits vernichtende Wirkung haben. Aus diesen Gründen sollten mehrere Brand- und Rauchabschnitte im Bauvorhaben realisiert werden, die so groß wie nötig und so klein wie möglich sind. Neben der baurechtlich erforderlichen Berücksichtigung der Norm DIN 4102 sollte für Rechenzentren, Serverräume und Datenträgerarchive die Norm EN 1047-2, speziell unter dem Aspekt der maximalen relativen Luftfeuchte beachtet werden. Ideal sind Gas-, Wasser- und Rauchdichte Spezialräume, die die Temperaturgrenzwerte gemäß EN 1047-2 einhalten oder in Anlehnung daran realisiert wurden.






Seite versenden
Seite drucken